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   AG Bochum, 08.02.2018 - 51 M 134/18   

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AG Bochum, 08.02.2018 - 51 M 134/18 (https://dejure.org/2018,19756)
AG Bochum, Entscheidung vom 08.02.2018 - 51 M 134/18 (https://dejure.org/2018,19756)
AG Bochum, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 51 M 134/18 (https://dejure.org/2018,19756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 28.04.1995 - 2 W 81/95

    Pflicht zur Ergänzung der Offenbarungsversicherung bei Einnahmen aus

    Auszug aus AG Bochum, 08.02.2018 - 51 M 134/18
    Anlass zur Nachfrage besteht hier insoweit, da sich aufgrund des angegebenen Gewinns und der Auftragslage Anhaltspunkte dafür ergeben, dass aus bestimmten Tätigkeiten nicht offenbarte Einkünfte erzielt werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.04; 1995, Az. 2 W 81/95).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZB 11/07

    Zulässigkeit der Erinnerung des Gläubigers gegen die Aufnahme eines

    Auszug aus AG Bochum, 08.02.2018 - 51 M 134/18
    Der Gläubiger kann die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass der Schuldner ein erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt hat ( BGH Beschluss vom 04.10.2007, I ZB 11/07 ,8).
  • LG Verden, 12.05.2009 - 6 T 69/09

    Nachbesserungsverfahren hinsichtlich der Vollständigkeit der Angaben durch einen

    Auszug aus AG Bochum, 08.02.2018 - 51 M 134/18
    Dabei hat der Selbständige differenzierte Angaben zu sämtlichen Auftraggebern der letzten 12 Monate zu tätigen, da zu erwarten ist, dass der Vollstreckungsschuldner auch künftig Aufträge seiner bisherigen Kunden erhalten wird (vgl.LGVerden ,6 T 69/09 vom 12.05.2009 , OLG Köln, JurBüro, 1994, 408 ).
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